Greenlight HUB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Greenlight HUB

I.Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten ausschließlich für alle Verträge über die mietweise Überlassung vom Greenlight HUB zwischen Greenlight Consulting („GLC“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von GLC und seiner Lieferanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern GLC sich nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

II.Vertragsgegenstand

1.GLC räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, das Greenlight HUB und darin befindliche Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Meetings, Workshops und sonstige – auch private – Veranstaltungen (nachfolgend gemeinsam “Veranstaltungen“) zu nutzen. Daneben bietet Greenlight Consulting dem Kunden zusätzliche Leistungen und Dienste (z. B. Catering-Service) gegen Entgelt an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

2. Sofern der Kunde für das Veranstaltungs-Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung benötigt, wird der Kunde dies generell über GLC beauftragen und entsprechende Leistungen ohne Genehmigung von GLC weder selbst erbringen noch von Dritten beziehen.

3. Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als vier Monate, kann GLC aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von GLC beauftragte Dienstleister (z. B. Catering- oder Getränke-Service) seine Preise bzw. Konditionen nach Abschluss des Vertrages zwischen GLC und dem Kunden ändert. In einem solchen Fall ist GLC berechtigt, die Vergütung entsprechend, d.h. im Umfang der für GLC höheren Kosten, zu erhöhen. Im selben Umfang ist GLC verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.

4. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

5. Dem Kunden ist bekannt, dass das Greenlight HUB nur teilweise belüftet ist. Es kann daher insbesondere im Sommer zu Aufheizungen des HUBs kommen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel des HUBs dar.

III.Zahlungen, Rechnungsänderungen

1. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Vergütung innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzug nach Erhalt der betreffenden Rechnung fällig. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit dem, zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung, gültigen Mehrwertsteuersatz. GLC ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu vereinbaren. Die Höhe und der Zahlungstermin werden im Vertrag festgelegt.

2. Ab Verzugseintritt ist GLC berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Ist der Kunde kein Verbraucher, kann GLC außerdem eine pauschale Mahngebühr in Höhe von EUR 40,00 erheben. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

3. Änderungswünsche und Reklamationen des Kunden zu Rechnungen oder anderen Belegen (wie z. B. Gutschriften), die auf einen Fehler oder Versehen von GLC zurückzuführen sind, sind immer kostenfrei. Änderungswünsche des Kunden, die nicht auf einen Fehler oder Versehen von GLC zurückzuführen sind (z. B. bezüglich des Rechnungs- und/oder Leistungsempfängers), sind bis zu 14 Tage ab Empfang des betreffenden Dokuments ebenfalls kostenfrei. Nach Ablauf der 14 Tage fällt bei Änderungswünschen des Kunden nach Satz 2 eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zzgl. USt. an.

IV. Haftung von Greenlight Consulting GmbH

1. GLC haftet a) nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. c) Die verschuldensunabhängige Haftung von GLC für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen. 2. Eine weitergehende Haftung von GLC ist ausgeschlossen.

V. Verhaltenspflichten des Kunden

1.Der Kunde hat das Greenlight HUB sowie das darin befindliche Inventar – hierzu zählen insbesondere technische Einrichtungen – pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde Greenlight Consulting unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden das Greenlight HUB nutzen, verursacht werden.

2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Greenlight HUB oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von GLC schaden könnten.

3. Der Kunde ist für die von ihm in die Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) müssen zertifiziert sein.

4. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. GLC haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von GLC zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über GLC versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

5. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden im Greenlight HUB gelangte Dritte verursacht wurden.


6. Der Kunde hat das Greenlight HUB vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und 3 Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit GLC vereinbart ist.

7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltungen (z. B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren (z. B. für GEMA) etc.) erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden, und stellt bei schuldhaften Verstößen hiergegen Greenlight Consulting von allen Forderungen Dritter insoweit frei.

VI. Rücktritt, (Teil-)Stornierung und Vergütungsreduzierung

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Greenlight Consulting gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist GLC zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin der Veranstaltung nicht (Stornierung) oder bei einer mehrere Tage und/oder Räume umfassenden Veranstaltung teilweise nicht in Anspruch zu nehmen oder dass bei einer Tagungspauschale weniger Teilnehmer als vereinbart teilnehmen werden (jeweils Teilstornierung), gewährt GLC dem Kunden (vorbehaltlich der Ansprüche von GLC nach Ziffer VII) eine Reduzierung der Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 3 und 4.

3. Geht die Erklärung im Falle einer Stornierung über die Mail events@greenlight-consulting.com ein a) bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung, zahlt der Kunde den vollen Mietpreis b) bis zu 5 Tage vorher zahlt der Kunde 75%; c) bis 30 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung. Bei Stornierung länger als 30 Tage erhält der Kunde den vollen Betrag zurück.

4. Im Falle einer Teilstornierung gilt Abs. 3 entsprechend für das Greenlight HUB und/oder Tage bzw. bei Tagungspauschalen für den auf den oder die weggefallenen Teilnehmer entfallenen Pauschalbetrag. Bei einer später erfolgenden Teilstornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.

5. Hat der Kunde die Zahlung bereits im Voraus geleistet, erstattet Greenlight Consulting infolge der Reduzierung zu viel gezahlte Beträge zurück. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vergütungsreduzierung um eine im Interesse des Kunden von Greenlight Consulting eingeräumte Regelung handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Nach dem dritten Kalendertag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Vergütungsreduzierung mehr. Die Stornierungskosten für durch Greenlight Consulting bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering werden dem Kunden vorbehaltlich der Ziff. 6 mit 100% belastet.

VII. Beendigung des Vertrags

1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags das Greenlight HUB und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe des Raums bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird Greenlight Consulting auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von zehn Tagen nach Übersendung der Rechnung durch GLC zu zahlen.

2. GLC kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist GLC befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.

VIII. Vorsteuerabzug

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Greenlight HUB ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Greenlight Consulting. Greenlight Consulting kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, Greenlight Consulting jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung von GLC und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.

IX. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

1. Gegenüber Zahlungsansprüchen von GLC kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

2. Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen GLC gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

X. Hinweise für Verbraucher

1. GLC ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag zwischen GLC und dem Kunden ein Fernabsatzvertrag ist, wird darauf hingewiesen, dass dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (vgl. § 312g BGB).

XI. Bildnisschutz

1. Sie sind einverstanden, dass von Ihrer Person für folgende Zwecke Öffentlichkeitsarbeit durch GLC während Events Film- und Fotoaufnahmen (kurz: „Aufnahmen“ genannt), gefertigt, gespeichert und veröffentlicht werden können. Ihr Einverständnis erstreckt sich auch auf die Nutzung der Aufnahmen zu sonstigen werblichen, redaktionellen und/oder publizistischen Zwecken von Greenlight Consulting.

2. GLC sowie deren Lizenznehmer, Vertriebspartner, Bevollmächtigte und Rechtsnachfolger sind auf Basis dieses Einverständnisses berechtigt, die Aufnahmen sowie Ihre Erscheinung, Form und Abbild für die oben genannten Zwecke zu verwenden und zu verwerten, und zwar örtlich und zeitlich unbeschränkt sowie auf beliebige Weise bzw. im Zusammenhang mit beliebigen gegenwärtig oder in Zukunft verfügbaren Medien und auch für derzeit noch unbekannte Nutzungsarten. Das umfasst insbesondere die Verwendung der Aufnahmen a) in Form von Werbespots und -trailern oder in redaktionellen Beiträgen, b) in digitaler Form und in Online-Medien (insbesondere im Internet und dort auf der Unternehmenswebsite von Greenlight Consulting und deren Lizenznehmern, Vertriebspartnern, 5
Bevollmächtigtem und Rechtsnachfolgern sowie den Auftritten von
Greenlight Consulting in Blogs, Foren, sozialen Netzwerken und vergleichbaren Diensten), c) auf Bild- und Tonträgern jeglicher Art (insbesondere Festplatten und Speichersticks), auf sonstigen Datenträgern, Speichermedien und in Datenbanken Umfasst ist insbesondere die Berechtigung, die Aufnahmen zu nutzen, zu verbreiten, zu verwerten, öffentlich vorzuführen, zu senden, zu vervielfältigen, zu archivieren, auf Abruf zur Verfügung zu stellen und öffentlich zugänglich zu machen.

3. Sie sind ferner damit einverstanden, dass die Aufnahmen modifiziert, abgeändert, geschnitten oder zusammen mit anderen Inhalten wie Bilder, Video-, Audio- und Textelementen sowie Grafiken wie vorstehend unter Ziffer 1. Und 2. beschrieben verwendet und verwertet werden können.

4. Sie verzichten auf alle Rechte an den Aufnahmen einschließlich des Rechts, die Verwendung der Aufnahmen zu überprüfen und zu genehmigen. Sie erkennen an und bestätigen, dass Sie keinen Anspruch auf ein Honorar haben und das Sie keine weiteren Gegenleistungen von den Fotografen oder Greenlight Consulting erhalten.

5. Sie bestätigen, dass diese Einverständnis- und Verzichtserklärung auch für Ihre Erben und Rechtsnachfolger bindend sein soll.

6. Die vorstehend genannten Einverständniserklärungen aus dem Bildnisschutz sind nur aus wichtigem Grund widerruflich. Ihre Rechte aus dem Datenschutz bleiben hiervon unberührt.

XII. Datenschutz

1. GLC beabsichtigt bei Events Foto- und Videoaufnahmen von Ihnen zu erstellen und diese zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit auf der Website, den Social-Media-Kanälen, in E-Mail-Newslettern, in Print Medien, auf Messe-Auftritten und bei öffentlichen Vorführungen zu veröffentlichen. Dabei können die Aufnahmen auch an Agenturen weitergegeben werden, derer sich die GLC zu Zwecken der Erstellung und Durchführung der Veröffentlichung bedient, und Ihre Aufnahmen lediglich im Auftrag und nach der Weisung von GLC verarbeiten.

2. Durch Einwilligung in die AGB, sowie die Datenschutzerklärung willige ich ein, dass Greenlight Consulting die von mir angefertigten Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit auf der Website, den Social-Media-Kanälen, E-Mail-Newsletter, Print-Medien, Messe Auftritten und bei öffentlichen Vorführungen von GLC veröffentlichen darf.

3. Diese Einwilligung bildet gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1a) der Datenschutzgrundverordnung (“DSGVO”) die Rechtsgrundlage für die Verwendung Ihrer Aufnahmen. Sie haben zudem das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der oben genannten Stelle zu widerrufen, ohne dass Sie hierfür eine bestimmte Form einhalten müssen. Widerrufen Sie Ihre Einwilligung, bleibt die bis dahin erfolgte Verarbeitung Ihrer Aufnahmen rechtmäßig. Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Sie sind hierzu weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet. Insbesondere hat die Nicht-Erteilung der Einwilligung keinen Einfluss auf Ihr Beschäftigungsverhältnis zu Greenlight Consulting, sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis mit Greenlight Consulting stehen.

4. Wir löschen Ihre Aufnahmen spätestens drei Jahre nach ihrer Erstellung, soweit diese nicht veröffentlicht wurden. Wir behalten uns vor, bereits veröffentlichte Aufnahmen so lange zu verwenden, bis Sie berechtigterweise deren Löschung geltend machen. Darüber hinaus haben Sie gegenüber Greenlight Consulting zahlreiche datenschutzrechtliche Rechte, die Sie im Einzelnen den Datenschutzhinweisen entnehmen können, die wir Ihnen mit dieser Einwilligungserklärung übergeben.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag München. Es gilt deutsches Recht.

2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden.

3. Greenlight Consulting behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.

Stand der AGB: Oktober 2024

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