whistle.law: Die smarte Lösung für Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen, öffentliche Institutionen und Kommunen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle.
Foto von einem Richterhammer vor grünem Hintergrund.
Ein professionell gekleideter Mitarbeiter in einem hellen modernen Büroraum, welcher sich konzentriert seine Unterlagen durchliest.

Das HinSchG schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen bestimmte Rechtsvorschriften erlangen und diese melden.

Ab 17. Dezember 2023: Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende

Der öffentliche Sektor, u.a. alle Gebiets-, Personal- sowie Verbandskörperschaften auf Bundes- und Landesebene, i.d.R. ab 50 Beschäftigten (je nach Landesgesetz), unabhängig von der Unternehmensgröße. Unternehmen aus Immobilien- und
Versicherungsbranche sowie Kreditinstitute.

Unternehmen und öffentliche Stellen müssen eine interne Meldestelle einrichten. Hinweisgeber können an dieser Stelle Missstände oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden. Die Meldung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Hinweisgeber müssen anonym bleiben können und dürfen keine Nachteile durch die Meldung erleiden.

Multilingual in allen EU-Sprachen rund um die Uhr zugänglich, automatisierte, revisionssichere Datenspeicherung, wechselseitige, optional anonyme Kommunikation und vieles mehr.

  • Früherkennung von Missständen und Verstößen
  • Schutz vor Repressalien für Hinweisgeber
  • Verbesserung der Compliance
  • Steigerung der Unternehmenskultur

Greenlight Consulting unterstützt Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit unserer bewährten Lösung whistle.law.

Verstöße mit whistle.law melden – sicher und anonym

Seit August 2022 kooperiert die Greenlight Consulting GmbH mit der whistle.law GmbH, einem innovativen Anbieter digitaler Hinweisgebersysteme.

Die Cloud-Lösung whistle.law ermöglicht die sichere und anonyme Meldung von Hinweisen auf interne Missstände. Sie ist einfach zu implementieren, gesetzeskonform und erweiterbar.

Ein Mitarbeiter von Greenlight analysiert mithilfe seines Kollegen Probleme und findet optimale Lösungen.

Jetzt mehr über das Hinweisgeberschutzgesetz erfahren!

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung einer internen Meldestelle, die den Anforderungen des HinSchG entspricht.
Marco Ninow von Greenlight Consulting in einem formellen Anzug. Er lächelt freundlich in die Kamera.
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