Ihr Meldekanal

Hinweisgeberschutzgesetz

Was bedeutet das?

Die Einrichtung einer internen Meldestelle wird verpflichtend. Missstände oder Verstöße müssen gemeldet werden können, ohne dass der hinweisgebenden Person Nachteile entstehen.

Welche gesetzlichen Vorgaben muss der Meldekanal erfüllen?

Multilingual in allen EU-Sprachen Rund um die Uhr zugänglich Automatisierte, revisionssichere Datenspeicherung Wechselseitige, optional anonyme Kommunikation und vieles mehr

Wer ist betroffen?

Ab 2. Juli 2023
Unternehmen ab 250 Beschäftigten.

Der öffentliche Sektor, u.a. alle Gebiets-, Personal- sowie Verbandskörperschaften auf Bundes- und Landesebene, i.d.R. ab 50 Beschäftigten (je nach Landesgesetz), Unabhängig der Unternehmensgröße. Unternehmen aus Immobilien- und
Versicherungsbranche sowie Kreditinstitute.

Ab 17. Dezember 2023
Unternehmen ab 50 Beschäftigten.
Hinweisgeberschutzgesetz

Holen Sie sich Ihren Hinweisgeberschutzgesetz One-Pager!

    Ja, Ich möchte, dass Greenlight Consulting GmbH mir E-Mails über Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen zusendet, die mich interessieren könnten und ich habe die Datenschutzbedingungen gelesen und stimme dieser zu!

    GREENLIGHTHauptstandort
    Keltenring 11, 82041 Oberhaching
    STANDORTENiederlassungen
    https://greenlight-consulting.com/wp-content/uploads/2020/08/img-footer-map3.png
    KONTAKTWir freuen uns auf Ihre Anfrage
    GREENLIGHTHauptstandort
    Keltenring 11, 82041 Oberhaching
    STANDORTENiederlassungen
    https://greenlight-consulting.com/wp-content/uploads/2020/08/img-footer-map3.png
    KONTAKTWir freuen uns auf Ihre Anfrage

    Copyright by Greenlight Consulting GmbH.

    Copyright by Greenlight Consulting.