Ihr Meldekanal
Hinweisgeberschutzgesetz
Was bedeutet das?
Die Einrichtung einer internen Meldestelle wird verpflichtend. Missstände oder Verstöße müssen gemeldet werden können, ohne dass der hinweisgebenden Person Nachteile entstehen.
Welche gesetzlichen Vorgaben muss der Meldekanal erfüllen?
Multilingual in allen EU-Sprachen Rund um die Uhr zugänglich Automatisierte, revisionssichere Datenspeicherung Wechselseitige, optional anonyme Kommunikation und vieles mehr
Wer ist betroffen?
Ab 2. Juli 2023
Unternehmen ab 250 Beschäftigten.
Der öffentliche Sektor, u.a. alle Gebiets-, Personal- sowie Verbandskörperschaften auf Bundes- und Landesebene, i.d.R. ab 50 Beschäftigten (je nach Landesgesetz), Unabhängig der Unternehmensgröße. Unternehmen aus Immobilien- und
Versicherungsbranche sowie Kreditinstitute.
Ab 17. Dezember 2023
Unternehmen ab 50 Beschäftigten.