whistle.law: Die smarte Lösung für Hinweisgeberschutz
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das HinSchG schützt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen bestimmte Rechtsvorschriften erlangen und diese melden.
Wen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz?
Ab 17. Dezember 2023: Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende
Der öffentliche Sektor, u.a. alle Gebiets-, Personal- sowie Verbandskörperschaften auf Bundes- und Landesebene, i.d.R. ab 50 Beschäftigten (je nach Landesgesetz), unabhängig von der Unternehmensgröße. Unternehmen aus Immobilien- und
Versicherungsbranche sowie Kreditinstitute.
Was bedeutet die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
Unternehmen und öffentliche Stellen müssen eine interne Meldestelle einrichten. Hinweisgeber können an dieser Stelle Missstände oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften melden. Die Meldung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Hinweisgeber müssen anonym bleiben können und dürfen keine Nachteile durch die Meldung erleiden.
Welche gesetzlichen Vorgaben muss der Meldekanal erfüllen?
Multilingual in allen EU-Sprachen rund um die Uhr zugänglich, automatisierte, revisionssichere Datenspeicherung, wechselseitige, optional anonyme Kommunikation und vieles mehr.
Was sind die Vorteile einer internen Meldestelle?
- Früherkennung von Missständen und Verstößen
- Schutz vor Repressalien für Hinweisgeber
- Verbesserung der Compliance
- Steigerung der Unternehmenskultur
Greenlight Consulting unterstützt Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) mit unserer bewährten Lösung whistle.law.
Verstöße mit whistle.law melden – sicher und anonym
Seit August 2022 kooperiert die Greenlight Consulting GmbH mit der whistle.law GmbH, einem innovativen Anbieter digitaler Hinweisgebersysteme.
Die Cloud-Lösung whistle.law ermöglicht die sichere und anonyme Meldung von Hinweisen auf interne Missstände. Sie ist einfach zu implementieren, gesetzeskonform und erweiterbar.
- Effizientes Hinweisgebersystem für Unternehmen und Kommunen jeder Größe
- Schnelle, digitale und unkomplizierte Implementierung
- 100%ige Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
- Erweiterbarkeit um LkSG, KWG und weitere Meldekanäle
- Persönlicher Ansprechpartner für umfassende Betreuung