Onlinezugangsgesetz: digitale Verwaltungen

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das seit seiner Einführung die Digitalisierung der Verwaltung vorantreibt, hat das Ziel, bürokratische Prozesse für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen.
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Ein Bild von einer Digitalkamera auf einem grünen Untergrund. Die Kamera symbolisiert Digitalisierung.

Laut Onlinezugangsgesetzt, das am 18. August 2017 in Kraft trat, sind alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis zum 31.12.2022 flächendeckend digital über Verwaltungsportale anzubieten. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beabsichtigt eine anwenderfreundliche, schnelle, leistungsfähige und effiziente Interaktion zwischen Unternehmen und Bürgern. Um die umzusetzenden Verwaltungsleistungen, wie bspw. Geburtsurkunden oder Wohngeld, zu identifizieren wurde ein Leistungskatalog entworfen, der die meisten Leistungen der öffentlichen Verwaltung aufschlüsselt. Auf der Grundlage dieses Leistungskatalogs wurde der OZG-Umsetzungskatalog erarbeitet, in dem alle Verwaltungsleistungen kumuliert und in Lebens- und Unternehmenspakete unterteilt werden. Derzeit gibt es über 575 Leistungsbündel, die ca. 55 Paketen zugewiesen worden. Diese Pakete sind wiederum in 14 verschiedene, übergeordnete Themenbereiche, wie bspw. „Gesundheit“, „Unternehmensführung und -entwicklung“ oder „Umwelt“ gegliedert.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erklärt, dass der Erfolg dieses Digitalisierungsvorhabens sowohl an der Realisierung der online zugänglichen Leistungen, als auch an der Verwendung und Akzeptanz seitens der Nutzer gemessen wird. Somit wird deutlich, dass das Onlinezugangsgesetz eine barrierefreie und transparente administrative Erleichterung für Unternehmen und Bürger beabsichtigt.

Zuständigkeiten

Die Umsetzung der Leistungsbündel obliegt verschiedenen Behörden. Das bedeutet, dass Bund und Länder sich die Verantwortung teilen. In die alleinige Zuständigkeit des Bundes fallen derzeit 115 von über 575 Verwaltungsleistungen. Weitere 370 OZG-Leistungen werden rechtlich durch den Bund geregelt, allerdings seitens der Länder umgesetzt. Die übrigen 90 Leistungen werden auf die Länder aufgeteilt und seitens der Kommunen ausgeführt.

Programmfortschritt: OZG-Dashboard

Welche OZG-Leistungen sind Unternehmen und Bürgern bereits heute digital zugänglich?

Seit dem 01.10.2020 bietet das OZG-Dashboard einen klaren Überblick über die Umsetzungsstand und Handlungsbedarf der Leistungen. Somit sorgt es für mehr Transparenz und Klarheit. Interessierte können sich jederzeit über den Fortschritt in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung informieren.

Mit dem Go-Live des Dashboards können bereits 315 der über 575 OZG-Leistungen elektronisch beantragt werden (Stand Oktober 2020, siehe Abbildung 1).

OZG-Leistungen: Aufteilung in die Kategorien "verfügbar", "in Planung" und "in Umsatzung"
Abbildung 1: Umsetzungsfortschritt der OZG-Leistungen

Ausblick: Weitere Entwicklung

Die aktuell verfügbare Version des Dashboards stellt die Erste von drei Entwicklungsstufen dar:

  • Entwicklungsstufe 1: berblick über den Umsetzungsfortschritt des Onlinezugangsgesetzes – Verbesserung der Nutzerzufriedenheit und Transparenz
  • Entwicklungsstufe 2: Übersicht der digital verfügbaren OZG-Leistungen auf Bundes- und Länderebene, im Vergleich zu den laut OZG umzusetzenden Leistungen
  • Entwicklungsstufe 3: Einbindung eines automatisches Nutzerfeedbacks bezüglich der Qualität aller digital zugänglichen OZG-Leistungen

Eine ausführliche Übersicht zu den Verwaltungsleistungen finden Sie auf der OZG-Infoplattform.

Was erfordert die Umsetzung einer digitalen öffentlichen Verwaltung? Wie sieht unser Lösungsansatz konkret aus?

Unter Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung – Smart City erfahren Sie mehr darüber, wie wir Sie, Ihre Teams und Ihre Verwaltung unterstützen können: zukunftsorientiert – anwenderfreundlich – digital!

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